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   VGH Bayern, 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993   

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https://dejure.org/2008,35201
VGH Bayern, 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993 (https://dejure.org/2008,35201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993 (https://dejure.org/2008,35201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 10 ZB 07.1993 (https://dejure.org/2008,35201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Regelausweisung; Wiederholungsgefahr; Alkoholbedingte Straftaten; Schutz des Privatlebens; Abschiebungsandrohung ohne Fristsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2007 - 2 VAs 18/07
    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993
    Denn eine Entscheidung nach § 456 a StPO ergeht grundsätzlich erst, wenn die aufenthaltsbeendende Maßnahme bestandskräftig ist (vgl. OLG Karlsruhe vom 3.7.2007, 2 VAs 18/07 juris RdNr. 5 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 02.07.2007 - 11 K 2946/07

    Ausreisefristsetzung oder Abschiebungsankündigung bei Abschiebung aus der Haft

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993
    Soweit der Klägervertreter aus der Streichung dieser Sondernorm auf den Willen des Gesetzgebers schließt, dass auch in Haftfällen seither eine Fristsetzung erforderlich ist, überzeugt diese auch im Schrifttum und in Teilen der Rechtsprechung vertretene Auffassung (Funke-Kaiser in GK-AufenthG RdNr. 98 zu § 58; VG Koblenz vom 4.1.2006 3 C 2551/05.KO, juris RdNr. 21; VG Stuttgart vom 2.7.2007, 11 K 2946/07, juris RdNr. 2 ff.) nicht.
  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993
    Vielmehr muss in jedem Fall die Möglichkeit eines strafvollzugsbedingten Resozialisierungserfolgs ernsthaft erwogen werden (BVerwG vom 14.02.1984, NJW 1984, 1315).
  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGMR beschränkt sich der Schutz des Familienlebens auf den Schutz der Kernfamilie, d.h. das Zusammenleben von Eltern mit minderjährigen Kindern (vgl. EGMR vom 9.10.2003, Slivenko, EuGRZ 2006, 560; EGMR vom 16.6.2005, Sisajeva, EuGRZ 2006, 554 ff.).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993
    Der Bindung des erwachsenen Klägers an seine Mutter kann daher hier - wie in vergleichbaren Fällen - kein entscheidendes Gewicht zukommen (vgl. BVerfG vom 1.3.2004, NVwZ 2004, 852).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993
    Zwar liegt ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder durch Vorschriften der EMRK geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls gebieten (BVerwG vom 23.10.2007 1 C 10.07, juris RdNr. 24).
  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993
    Der Kläger gehört jedoch nicht zur Gruppe der im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen Ausländer, an deren Ausweisung besonders strenge Maßstäbe anzulegen sind (vgl. EGMR vom 28.6.2007, Kaya, InfAuslR 2007, 325).
  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 10 BV 07.1856

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr;

    Befindet sich der Betroffene in Strafhaft und kann die Ausländerbehörde in Ermangelung einer Entscheidung nach § 456 a StPO eine Abschiebung in absehbarer Zeit nicht durchführen, dann liegt ein solcher Ausnahmesachverhalt grundsätzlich vor (vgl. BayVGH vom 7.2.2008, 10 ZB 07.1993, juris RdNrn. 15 - 17 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 05.06.2014 - W 7 K 13.480

    Prozesskostenhilfe, PKH, Ausweisung, türkischer Staatsangehöriger, Straftat,

    Dass der Kläger in der Türkei nicht mit der Unterstützung von Verwandten rechnen kann, begründet für sich genommen ebenfalls keine unzumutbare Härte (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2008 - 10 ZB 07.1993 - juris Rn. 14).
  • VG Würzburg, 26.02.2021 - W 7 S 21.154

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

    Selbst wenn der erwachsene Antragsteller in der Türkei nicht mit der Unterstützung von Verwandten rechnen könnte, würde dies für sich genommen keine unzumutbare Härte begründen (BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657, BeckRS 2015, 42415, Rn. 28; B.v. 7.2.2008 - 10 ZB 07.1993, BeckRS 2008, 27508; OVG Lüneburg, B.v. 12.12.2013 - 8 ME 162/13, BeckRS 2013, 59604).
  • VG Bayreuth, 05.07.2011 - B 1 K 10.858

    Ausweisung; kein besonderer Ausweisungsschutz; keine Ausnahme vom Regelfall;

    Insgesamt kann demgemäß keine Ausnahme vom Regelfall der Ausweisung angenommen werden (vgl. z.B. BayVGH vom 16.7.2008 Az. 19 CS 07.2334, vom 7.2.2008 Az. 10 ZB 07.1993 und vom 13.9.2007 Az. 24 ZB 07.1737).
  • VG Karlsruhe, 16.03.2011 - 4 K 551/09

    Ausweisung und Abschiebungsandrohung in Bezug auf Iran

    Ferner braucht nicht geklärt werden, ob die einem rechtzeitigen Verlängerungsantrag nach § 81 Abs. 4 AufenthG zukommende  Fiktionswirkung dem ebenfalls erforderlichen "Besitz" einer Aufenthaltserlaubnis gleichzustellen ist (verneinend: Bayer. VGH Beschl. v. 07.02.2008 - 10 ZB 07.1993 - juris).
  • VG München, 19.03.2014 - M 23 K 13.877
    Die Funktion der Abschiebungsankündigung besteht in diesem Fall nicht in der Veranlassung der freiwilligen Ausreise, sondern in der Eröffnung eines Zeitraums, sich auf die Abschiebung vorzubereiten (Hailbronner, Ausländerrecht, 76. Aktualisierung März 2012, § 59 Rn. 80 m.w.N.; BayVGH, B.v. 7.2.2008 - 10 ZB 07.1993 - Rn. 17 - juris).
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